Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2016, AZ 12 O 151/15 krempelt den Social Media Markt um.

Fashion ID von Peek und Cloppenburg integrierte den Plugin Button von Facebook auf deren Seite mit direkter „Like-Funktion“ und wurde hierfür abgemahnt.

Ein Nutzer von Fashion ID konnte direkt auf deren Seite den Like Button von Facebook anklicken. Dabei wurde ihm die Anzahl von Facebook-Fans von Fashion ID angezeigt, die ebenfalls gelikt hatten. War er bei Facebook eingeloggt, wurden ihm sogar konkret seine Freunde mit Profil angezeigt, die ebenfalls Fashion ID geliked hatten.

Zwar erhält Facebook nur eine dynamische IP-Adresse, aber hat der Likende ein Facebook-Account so kann Facebook doch einiges auslesen.

Hierüber aber wurde der Nutzer von Fashion ID nicht informiert, dass ab Klick auf diesen Button bereits Facebook Zugriff auf dessen IP-Adresse und den Browserstring hatte. Noch wurde der Nutzer informiert, dass er ein Widerrufsrecht haben muss.

Das LG Düsseldorf hat hier der Verbraucherzentrale NRW Recht gegeben und Fashion ID abgemahnt, keine „Ein-Klick-Lösung“ anzubieten, wo Facebook unmittelbar auf der Fashion ID-Seite bereits Informationen zur Verfügung der Nutzer, auch ohne Like der Facebook-Seite, gestellt werden.

Fashion ID bietet jetzt eine 2-Klick-Lösung an, dort ist neu Folgendes aufgeführt: „ Aktivieren Sie Social Media, wenn Sie Inhalte in sozialen Netzwerken teilen möchten.
Mit der Aktivierung von Social Media stimmen Sie zu, dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden.“

Danach kann der Nutzer – willentlich – Fashion ID auf Facebook liken.