Welche Stiftungserrichtung ist für Sie die Richtige?

 

Rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung?

Folgende Schritte sind notwendig:

Vorgespräch zur Motivation und zum Ziel der Stiftung, gewünschte Zwecke

 

  • Motivation des Stifters/der Stifter
    • Private/Geschäftliche
    • Gemeinnützige Motivation
    • Mehrere Gründe möglich
  • Satzungszweck: Was will die Stiftung fördern, welche Projekte
  • Vorstand/weitere Kontrollgremien wie Beirat/Ausschuss
  • Besetzung der Gremien gesichert?
  • Vermögensausstattung der Stiftung – Privatvermögen? Firmenvermögen? Bar oder Immobilien? Zu Lebzeiten oder von Todes wegen, Zustiftungen/Spenden später gewünscht?
  • Mittelbedarf muss geklärt werden in Abhängigkeit zu Stiftungszweck
  • Haftungsfrage, D & O Versicherung für Gremienmitglieder
  • Steuervorteile
  • Erbrechtliche Vorgaben (Errichtung von Todes wegen per Testament, Firmenvermögen, Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger, Versorgung des Stifters/nächster Angehöriger (sog. Drittel-Lösung)
  • Vermögensanlage/Rücklagen
  • Wirtschaftliche Tätigkeit der Stiftung: Zweckbetriebe/Geschäftsbetriebe
  • Vorstandsvergütung oder Aufwandsentschädigung
  • Umsetzung der Stiftungszwecke durch Förderprojekte, Ehrenamtspreis, Entwicklung dieser
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Homepage, Schirmherr, Freundeskreis
  • Verwaltungskosten bei rechtsfähiger Stiftung oder Treuhandstiftung

Mit Stand 31.12.2014 gibt es 20.784 rechtsfähige Stiftungen in Deutschland, Treuhandstiftungen und kirchliche sowie Stiftungen des öddentlichen Rechts sind davon nicht umfaßt.