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Welche Stiftungserrichtung ist für Sie die Richtige?
Rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung?
Folgende Schritte sind notwendig:
Vorgespräch zur Motivation und zum Ziel der Stiftung, gewünschte Zwecke
- Motivation des Stifters/der Stifter
- Private/Geschäftliche
- Gemeinnützige Motivation
- Mehrere Gründe möglich
- Satzungszweck: Was will die Stiftung fördern, welche Projekte
- Vorstand/weitere Kontrollgremien wie Beirat/Ausschuss
- Besetzung der Gremien gesichert?
- Vermögensausstattung der Stiftung – Privatvermögen? Firmenvermögen? Bar oder Immobilien? Zu Lebzeiten oder von Todes wegen, Zustiftungen/Spenden später gewünscht?
- Mittelbedarf muss geklärt werden in Abhängigkeit zu Stiftungszweck
- Haftungsfrage, D & O Versicherung für Gremienmitglieder
- Steuervorteile
- Erbrechtliche Vorgaben (Errichtung von Todes wegen per Testament, Firmenvermögen, Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger, Versorgung des Stifters/nächster Angehöriger (sog. Drittel-Lösung)
- Vermögensanlage/Rücklagen
- Wirtschaftliche Tätigkeit der Stiftung: Zweckbetriebe/Geschäftsbetriebe
- Vorstandsvergütung oder Aufwandsentschädigung
- Umsetzung der Stiftungszwecke durch Förderprojekte, Ehrenamtspreis, Entwicklung dieser
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Homepage, Schirmherr, Freundeskreis
- Verwaltungskosten bei rechtsfähiger Stiftung oder Treuhandstiftung
Mit Stand 31.12.2014 gibt es 20.784 rechtsfähige Stiftungen in Deutschland, Treuhandstiftungen und kirchliche sowie Stiftungen des öddentlichen Rechts sind davon nicht umfaßt.