Stiftungen - Treuhandstiftung - rechtsfähige Stiftung
Schon seit dem Mittelalter bilden Stiftungen und Vereine das Rückgrat der Gesellschaft, indem diese die Armen stärken und das gesellschaftliche Miteinander befördern. Daran anknüpfend habe ich 2013 das Rheinische Stifterfroum ins Leben gerufen, eine Vernetzungsplattform für Soziales Engagement von Unternehmen, Organisationen und Sozial Interessierten, www.rheinisches-stifterforum.de
Vereine - Stiftungen - kommunale Einrichtungen
Ich berate seit 2005 umfassend Stiftungen und Vereine, kommunale Einrichtungen und kirchliche Einrichtungen samt ihrer Vereine und Stiftungen und gemeinnützig ausgerichtete Kulturbetriebe in allen rechtlichen Belangen.
Sie haben ein gewisses Barvermögen zur freien Verfügung und wollen der Allgemeinheit durch die Errichtung einer Stiftung Gutes tun? Oder Sie wollen einen Verein oder Verband gründen?
Errichtung einer NPO
Dann kommt die Gründung einer gemeinnützigen GmbH oder die Errichtung einer Stiftung in Betracht. Finden sich mehrere Personen zu einer gemeinnützigen Zweckverwirklichung zusammen, so kann auch an einen gemeinnützigen Verein gedacht werden. Hierzu sind nicht nur Kinderlose oder sehr Vermögende berufen. Vielmehr kann auch bei kleineren Vermögen statt einer Spende die Errichtung einer gemeinnützigen Einrichtung sinnvoll sein.
Welche der Organisationsformen für Sie das Beste ist, ermittelt die Kanzlei Jackwerth anhand Ihrer Wünsche unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zwecksetzung - Findung des Satzungsschwerpunktes - bei Verein oder Stiftung
Bei der Errichtung einer Gemeinnützigen Organisation können verschiedene Schwerpunkte im Satzungsdzweck ausgewählt werden:
Soziales, Wissenschaft, Sport, Kultur und Kunst aber auch Natur. Rechtsanwältin Maren Jackwerth hatte bereits mit NPOs aller dieser Satzungszwecksetzungen zu tun. Kunststiftungen und Kulturbetriebe sind dabei ein besonderer Schwerpunkt, wobei es auch um Künstlernachlässe gehen kann.
Bei Bedarf werden in Steuerfragen kompetente Steuerberater hinzugezogen.
Gemeinnützige GmbH
Eine gemeinnützige GmbH stellt eine GmbH im klassischen Sinne da, die aufgrund ihrer Zweckbindung in der Satzung ausnahmsweise steuerprivilegiert behandelt wird. Die Kanzlei Jackwerth hilft mit rechtlichem Rat bei der Gründung sowie bei der Führung der Geschäfte.
Verein
Ein Verein ist eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch die Satzung festgelegten Zweck zusammengeschlossen haben. Diese Zwecke können auch gemeinnützig sein, so dass der Verein steuerprivilegiert behandelt wird. Die Kanzlei Jackwerth hilft bei der Satzungskonzeption und Gründung, erledigt die Anmeldung bei dem Finanzamt und im Vereinsregister. Weiter begleitet die Kanzlei Jackwerth die Vorstände und die Geschäftsführer bei ihrer täglichen Arbeit. Hierbei bedarf es immer wieder einer rechtlichen Begutachtung der Organarbeit auf eventuelle Haftungsfallen hin sowie die Beachtung der steuerlichen Voraussetzungen für den Status der Gemeinnützigkeit bei der Einwerbung/Verbuchung von Spenden.
Auch die Gründung von Dach- und Wirtschaftsverbänden oder die Umwandlung und Fusion von Vereinen und Verbänden ist von der Beratung umfaßt.
Stiftung
Eine Stiftung ist dagegen eine grundsätzlich für die Ewigkeit angelegtes Vermögen, welches einem gemeinnützigen Zweck gewidmet ist. Um die Zweckerfüllung zu erreichen, wird die Stiftung zumindest mit einem Vorstand, der am Rechtsverkehr für die Stiftung teilnimmt, versehen.
Die Kanzlei Jackwerth setzt das für die Errichtung einer Stiftung notwendige Stiftungsgeschäft und die Satzung auf und erledigt für Sie die Anerkennung. Auf Wunsch kann Ihr Name im Namen der Stiftung verewigt werden. Es erfolgt zudem eine umfassende Beratung hinsichtlich einer sinnvollen Kapitalausstattung, des Stiftungszwecks, insbesondere hinsichtlich gemeinnütziger Stiftungszwecke, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen. Auch die Aufnahme von Regelungen, damit der Stifter nach Gründung der Stiftung weiterhin die Geschicke der Stiftung im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten in den Händen hält, werden erörtert.
Auch nach Gründung der Stiftung steht die Kanzlei Jackwerth weiterhin mit Rechtsrat zur Seite. Darüber hinaus erfolgt eine umfassende Beratung hinsichtlich der Umsetzung einer Unternehmensnachfolgeregelung im Kontext einer Familienstiftung.
Hilfestellung in der Geschäftstätigkeit einer NPO: Vereinsarbeit - Stiftungsarbeit
Abwehr von Ansprüchen Dritter, insbesondere bei einer Stiftung, zum Beispiel bei Pflichtteilsansprüchen Dritter, können die Existenz einer Stiftung angreifen; Rechtsanwältin Maren Jackwerth erarbeitet gerne eine sinnvolle Lösung.
Aufsetzen von Sponsorenverträgen, insbesondere im Sport, Kooperationsverträgen.
Probleme in der Gremienarbeit, Kompetenzstreitigkeiten, Projektbegleitung
Aufsetzung von Geschäftsanweisungen, Transparenzregelungen, Projektpläne, Förderanträge.
Durch die Mediationsausbildung ist Rechtsanwältin Maren Jackwerth bestens in der Lage, Unstimmigkeiten aus dem Wege zu räumen oder einfach zielführend eine Projektumsetzung zu begleiten.
Begleitung von Gremiensitzungen
Auch Gremiensitzungen werden durch die Kanzlei Jackwerth vorbereitet und begleitet.
Leider lösen sich auch Gemeinnützige Organisationen manchmal wieder auf, selbst Stiftungen können liquidiert/insolvent werden, auch wenn diese für die Ewigkeit gedacht sind. Rechtsanwältin Maren Jackwerth ist als Liquidatorin tätig.