Kanzlei Jackwerth ist anerkannte Kanzlei für Medienrecht - Musik, Bühne, Kultur, TV sowie für

Erbrecht, Vereinsrecht und Stiftungsrecht.

 

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Erbrecht

Das Erbrecht ist der sensibelste Bereich in der anwaltlichen Beratung, geht es doch um sehr Persönliches und um die Sicherung der Vermögenswerte für die Zukunft und für die nächste Generation.

Ich berate hier die Vermögensnachfolge, indem eine Bestandsaufnahme erfolgt und dann eine höchstpersönliche und individuelle Lösung erarbeitet wird. Hierbei kann es auch sinnvoll sein, Vermögenswerte umzuschichten.


Insbesondere berate ich bei der

Gestaltung einer Vermögensnachfolge, Vermögensübertragung zu Lebzeiten,

Errichtung erbrechtlicher Verfügungen: Testament, Unternehmenstestament, Stiftungen

Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzung

Testamentsvollstreckungen

Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten

Behindertentestamente

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Stiftungsrecht/Vereinsrecht/Verbandsrecht

Seit dem Mittelalter bilden Stiftungen und Vereine das Rückgrat der Gesellschaft, indem sie die Armen stärken und das gesellschaftliche Miteinander befördern. Daran anknüpfend habe ich 2012 das Rheinische Stifterfroum ins Leben gerufen, eine Vernetzungsplattform für Soziales Engagement von Unternehmen, Organisaitonen und Sozial Interessierten.

Ich berate seit 2005 umfassend Stiftungen und Vereine, kommunale Einrichtungen und kirchliche Einrichtungen samt ihrer Vereine und Stiftungen und gemeinnützig ausgerichtete Kulturbetriebe in allen rechtlichen Belangen.

 

Medienrecht

Hierdurch betreue ich im Medienrecht, wenn es um Kultur, Kunst, Bühne, TV oder Musik geht. Viele Sportvereine sind in der Struktur eines Vereins aufgestellt. Aber auch Firmen, z.B. als gGmbH oder die Öffentliche Hand benötigen Hilfe in der Umsetzung von Festivalverträgen und Mehr.

 

Medienrecht, Sonderaufgaben für Vereine, Stiftungen, gGmbH

Sponsorenverträge

Sportrecht/Sportverbandsrecht/Kunst, Kultur, Bühne

Projektentwicklung

Förderprojekte entwickeln, Fundraising über Partner

 

Kunstrecht - Kulturrecht

Rechtsanwältin Maren Jackwerth berät Sie im Kunst-/Kulturbereich und in Denkmalschutzbelangen. Ob Sammler, Kunstfreund, Galerie, Kunstberater oder Auktionshaus oder Kulturreinrichtung, ich begleite Ihre Arbeit in allen rechtlichen Facetten.

 

Kunsttransaktionen, Kauf/Leihe von Kunst

Gewährleistung, Echtheit von Kunstwerken

Aufnahme in Werkverzeichnisse

Kulturgüterschutz

Vertragsgestaltung im musealen Kontext: Leihverträge, Ausstellungsverträge

Galerie-Verträge

Außergerichtliche und Gerichtliche Vertretung von Galeristen, Kunsthändlern, Käufern, Sachverständigen sowie Museen

Urheberrechtliche Fragestellungen

Rückforderung durch Erben, Restitution

Denkmalschutz