Ein Ehevertrag und Güterstandsvereinbarung sind wichtig auch im Erbrecht.
Ein Ehevertrag ist gerade heutzutage anzudenken, da sich das Recht hier stark geändert hat.
Ein Ehevertrag kann bei Scheidung unangenehme Überraschungen vermeiden helfen. Wer heiratet ist, erwirbt per se den Ehestand der Zugewinngemeinschaft. Anderenfalls müssen die Eheleute aktiv einen anderen Status vereinbaren, die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung.
Aufgrund der Zugewinngemeinschaft gehört dem einen Ehepartner alles, was dieser vor der Ehe erworben hat und was er während der Ehe geschenkt bekommt/erbt. Wichtig, damit ist gemeint, dass auch während der Ehe Erbmassen nur dem einen Ehegatten gehören. Insofern wird nur das während der Ehezeit Erworbene, d.h was der Einzelne verdient hat, bei einer Scheidung zugrunde gelegt. Hier sind die Beträge der Ehegatten voneinander abzuziehen, nur die Differenz muss derjenige ausgleichen, der mehr verdient hat.
Hinzu kommen Regelungen für Unterhaltsansprüche und die Versorgung im Ruhestand. Und da zeigt sich, dass der Gesetzgeber hier davon ausgeht, dass meist die Ehefrau trotz Kinder voll - zumindest ab dem 3. Lebensjahr der Kinder - arbeiten kann, wobei unterstellt wird, sie kann dann ungebremst ebenso Karriere machen, wie der Ehemann, der immer weitergearbeitet hat. Die Realität sieht hier meist anders aus, so dass ein Ehevertrag hier ausgeweitete Regelungen für Betreuungsunterhalt und dessen Höhe gewähren kann, damit der die Kinder betreuende Teil nicht sofort wieder arbeiten gehen muss und auch der Rentenausgleich kann verbessert werden.
Sinnvoll ist immer ein Ehevertrag, wenn Kinder eingeplant sind, sodass ein Ehepartner längere Zeit aussetzen wird. Weiter ist dieser unbedingt anzudenken bei älteren Ehegatten, gerade wenn Kinder aus erster Ehe vorhanden sind. Denn dann kann u.U ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Zuletzt ist ein Ehevertrag bei Unternehmern/Freiberuflern immer anzudenken, aufgrund eines Gesellschaftsvertrags ist ein solcher oftmals sogar zwingend. Anderenfalls kann ein Business, welches während einer Ehe gestartet wurde, aufgrund der Zugewinngemeinschaft hälftig zur Auszahlung gelangen, was nicht selten zur Insolvenz führen dürfte. Die Barmittel hat ein Unternehmen in den seltensten Fällen. Hier wäre ein Ehevertrag mit modifizierte Zugewinngemeinschaft anzudenken, wobei der Todesfall wie bei Zugewinngemeinschaft geregelt ist, nur bei Scheidung verbleibt zum Beispiel das Unternehmen voll bei dem einen Ehepartner, der dieses aufgebaut hat. Auch besondere Versorgungsregelungen sind hier anzudenken. Ein Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden.
Als weitere Absicherung sind immer auch an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu denken. Ein Testament, oftmals ein Berliner Testament, ist ebenfalls zwingend aufzusetzen.