Rechtsanwältin Maren Jackwerth berät Sie im Kunst-/Kulturbereich und in Denkmalschutzbelangen.
Ob Sammler, Kunstfreund, Galerie, Kunstberater oder Auktionshaus oder Kulturreinrichtung, ich begleite Ihre Arbeit in allen rechtlichen Facetten. Als Stiftungsanwältin begleite ich zudem oft Kunst-Stiftungen.
Das weite Feld des Kunstrechts beinhaltet
den Urheberrechtsschutz an Kunstwerken,
Kauf- und Leihverträge von Kunst, Kuratorenverträge, Ausstellungsverträge,
Transport, Verlust oder Beschädigungen,
Ansprüche bei Fälschungen,
Fragen der Provenienzforschung,
Restituierungsfällen,
die rechtliche Organisation von Sammlungen,
zuletzt nationaler und internationaler Kulturgüterschutz.
Der Kunstmarkt unterliegt besonderen anforderungen, da er besondere Gewohnheiten aufweist. Diese Gewohnheiten fließen oftmals auch in eine Vertragsgestaltung ein. Entsprechend müssen diese besonderen Gegebenheiten bei einer Beratung beachtet werden.
Auch die erbrechtliche Beratung und Errichtung einer Kunst-Stiftung bedarf besonderen Augenmerkes.
- Neuerrichtung einer Kunst-Stiftung
Oftmals wünschen Künstler, deren Erben oder auch Galeristen die Einbringung von Kunstwerken in eine Stiftung.
Diese Stiftung ist meist angegliedert an ein Museum, sodass die Kunstwerke in dem Museum ausgestellt werden.
Die Gremien sind dann hälftig mit Vertretern des Museums und der Künstlerfamilie besetzt.
Festgelegt werden muss in einer solchen Satzung dann, welche Werke dauerhaft zu sehen sein müssen, meist wird sogar festgelegt, wie die Hängung zu erfolgen hat. Das Museum muss Zugeständnisse zur Pflege des Werksverzeichnisses machen, vielleicht sogar einen Anbau zusichern/umsetzen.
Schwierigkeiten sind bei solchen Umsetzungen nicht selten, dann kann eine Mediation helfen, um die verschiedenen Interessen in den Gremien auf ein gemeinsames Ziel zu konzentrieren.
Neuausrichtung bereits bestehender Stiftungen.
Die Stifter sind oftmals Künstler, die in den 70ern Jahren bekannt waren.Ist die Kunst zeitgemäß? Kann Holzschnitt in der Jetzt-Zeit einem jungen Publikum zugänglich gemacht werden?
Ist die Finanzierung der Stiftung weiterhin gesichert?
Muss die Stiftung in die Jetzt-Zit überführt werden durch eine Neuausrichtung der Stiftung?
Mit entsprechender Satzungsänderung?
Neubesetzung der Gremien?
Auftun neuer Finanzierungsmöglichkeiten?
Bei all diesen Aufgaben sind die Befindlichkeiten der Künstlerfamilie, meist vertreten in den Gremien, zu achten. Das Interesse eines möglicherweise eingebunden Museums ist ebenfalls zu achten.
Es sind Förderprogramme zu ermitteln, die Finanzspritzen geben können. Oder ein Förderkreis ist zu etablieren und Botschafter sind zu finden.
Kultureinrichtungen
Kultureinrichtung sind oft in der Form einer gemeinnützigen Organisation geführt. Dann bedarf es hier besonderer Handhabung. Auch geht es bei Kultureinrichtungen oftmals um Projekte mit Förderbedarf, einer Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und auch der Stadt, es gibt Gremienstreitigkeiten und Satzungen und auch Geschäftsordnungen sind aufzusetzen.
Rechtsanwältin Maren Jackwerth berät private, gewerbliche und öffentliche Mandanten und vertritt diese auch in Rechtsstreiten und Schiedsverfahren. Dabei hilft ihr ihre Mediationsausbildung sehr.