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Mediation für Privatpersonen und Unternehmen.
Mediation ist freiwillig. Mit ihrer Hilfe kann entgegen eines Verfahrens vor Gericht eine Streitigkeit zwischen den Parteien einvernehmlich gelöst werden.
Hierzu leitet der neutrale Anwaltsmediator das Verfahren, damit die Parteien selber eine Lösung erarbeiten, die von allen Beteiligten getragen wird und bestenfalls eine so genannte Win-Win-Situation darstellt.
Zum Beispiel stehen sich bei Erbrechtsfällen oder bei einer anstehenden Unternehmensnachfolge Familienangehörige gegenüber. Da kann es hilfreich sein, wenn ein Mediator als Mittler hilft, die gegensätzlichen Positionen aufzubrechen, so dass die Familienmitglieder eine für sie sinnvolle Lösung finden. Diese Lösung wird dann in einer Mediationsvereinbarung niedergelegt und wirkt als Befriedung des Konflikts für die Zukunft. Daneben ist es so meist möglich, weiterhin oder wieder miteinander zu sprechen.
Mediaton im Erbrecht - Stiftung - Vereine - Projektbegleitung
- Im Erbrecht/bei Vermögensauseinandersetzungen
- Im Kunstrecht
- Projektbegleitung
Als Referentin: Mediation in Unternehmen - Projektbegleitungen
Schulungen für Unternehmer(innen) aber auch für Führungskräfte in Unternehmen zur Konfliktbeilegung
Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren?
- Kooperation statt Konfrontation
- Meist kostengünstiger
- Es ist schneller
- Es wird eine für alle praktikable Lösung gefunden
- Vertrauensverhältnis kann gerettet werden
- Vertraulich
- Keine Eskalation
Ablauf einer Mediation
- Vorbereitungsphase
- Probleme erfassen
- Die eigentlichen Interessen der Parteien erarbeiten
- Interessengerechte Lösungen durch Parteien andenken
- Ausgewählte Lösung in einer Mediationsvereinbarung festhalten
- Umsetzungskontrolle