-
-
Das Telemediengesetz fordert ein ordnungsgemäßes Impressum auf Internetseiten.
Das gilt gleichermaßen für eingetragene gemeinnützige Vereine. Angegeben werden sollte zunächst der Name des Vereins sowie der Rechtsformzusatz "e.V." oder "eingetragener Verein".
Notwendig ist weiter die vollständige Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Weiter sind Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse aufzuführen.
Es muss zudem ersichtlich sein, wer den Verein nach außen vertritt. In der Regel ist das der Vorstand. Dieser kann nur zusammen vertretungsberechtigt sein oder Einzelvertretungsberechtigung haben, das ergibt sich aus der Satzung.
Auch die Angaben zum zuständigen Registergericht, bei dem der Verein eingetragen wurde sowie die jeweilige Registernummer sind aufzuführen.
Finden sich auf der Vereinswebsite zudem Inhalte redaktioneller oder journalistischer Art, muss immer ein inhaltlich Verantwortlicher angegeben werden. Die Angaben sollten die ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse des verantwortlichen Redakteurs enthalten.