Familien mit einem behinderten Kind

Haben Sie als Eheleute mehrere Kinder, wovon eines schwer behindert ist und deshalb langfristig ein Sozialfall werden wird, so ist darüber nachzudenken, wie dieses behinderte Kind langfristig abgesichert werden kann.

Absicherung der Geschwister bei Behindertentestament

Mit einem Behindertentestament kann gerade auch bei erwachsenen Kindern geklärt werden, wer sich um das behidnerte erwachsene Kind kümmert, wo es lebt, zum Beispiel in einem betreuten Wohnung, wer vertritt den Behinderten in seinen ureigenen Belangen.

 

 

Behindertentestament stellt der Person mit Handicap pfändungsfreie Beträge zur Verfügung

Ein Sozialhilfeempfänger muss das gesamte verwertbare Vermögen mit Ausnahme des Schonvermögens für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Bei der Gestaltung von Behindertentestamenten geht es darum, den Behinderten besondere Leistungen zukommen zu lassen, die er als Sozialhilfeempfänger sonst nicht hätte. Das behinderte Kind kann mit seinem gesetzlichen Erbteil zum nichtbefreiten Vorerben eingesetzt werden, wobei die Geschwister Nacherben sind. Zur Verwaltung des Nachlasses wird ein Dauer-Testamentsvollstrecker eingesetzt. Dieser wird angewiesen, dem behinderten Vorerben Zuwendungen aus den Erträgnissen seines Erbteils im Umfang des § 88 BSHG (angemessener Hausrat), auf die das Sozialamt nicht zugreifen kann, zukommen zu lassen.

Die Kanzlei Jackwerth findet für Sie die sinnvollste Lösung, um ein behindertes Kinde bestmöglich abzusichern.