Es gibt 580.000 Vereine in Deutschland -
jeder zweite Deutsche ist Mitglied in einem Verein. Die § 21ff. BGB regeln die Errichtung und das Funktionieren eines Vereins. Für Gemeinnützige Vereine ist weiter die Abgabenordnung relevant und vielfältige Steuergesetze finden Anwendung.
Die Kanzlei Jackwerth berät Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Idee und klärt über die unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen auf. Hierbei kommt es auf Ihre Wünsche und Ziele an, was wollen Sie mit Ihrem Verein in Zukunft erreichen? Insbesondere die Errichtung und Anmeldung als Verein beim Vereinsregister begleitet die Kanzlei Jackwerth und hilft auch später bei der Umsetzung der Vereinsarbeit bis hin zu einer Liquidation.
Neben einem Verein kann auch die Errichtung einer Stiftung sinnvoll sein. Wichtig ist auch die regionale Eingrenzung, wo der Verein wirken soll. Soll dieser in der Region wirken oder international auftreten. Soll der Verein für einen Sportclub sein oder aber geht es um die Generierung von Einnahmen, auch in Form von Spenden?
Verbände darüber hinaus, bündeln die Willensbildung bestimmter Gruppen, zum Beispiel ein Berufsverband, um ihre Interessen gegenüber der Politik zu formulieren. Oftmals gibt es dann einen Bundesverband als Dach und darunter finden sich die Landesverbände, die eigenständige Vereine sein können aber nicht müssen.
Folgende Fragestellungen sind zu beachten:
- Wunsch auf Errichtung eines Vereins, Motivation erarbeiten
- Die Statut/Vereinssatzung des Vereins / Verbandes erarbeiten
Gremien festlegen: Mitgliederversammlung, Vorstand/Geschäftsführer, weitere Organe, Stimmrechte
Besetzung mit Personen andenken, Vertretungsmacht, Vergütung, Anstellungsverträge, Arbeitsrecht im Vereinsrecht
Haftung der Gremienmitglieder: D & O Versicherung
Mitgliedschaft, Beitragsfestsetzung, Ausschlußverfahren
- Gemeinnütziger Verein: Spendenrecht
- Vor allem im Sportbereich: Sponsorenverträge, Förderungen
- Vereine, daneben eine Stiftung, Dachverband mit Landesverbänden und daneben einer Stiftung
- Umwandlung von Vereinen und Verbänden nach dem Umwandlungsgesetz
- Satzungsänderungen vor allem bei Zweckänderungen
- Begleitung von Gremiensitzungen, Einberufung von (außerordentlicher) Mitgliederversammlung
Errichtung eines Vereins, Kontakt mit Vereinsgericht/Finanzamt