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Und hier finden Sie eine Checkliste der Aufgaben, die Sie als Unternehmen/Freiberufler und Verein unbedingt beachten müssen.
Die Vereinbarkeit Ihrer Arbeit als kleineres Unternehmen oder Verein mit der DSGVO
Ab dem 25.5.2018 greift die DSGVO und personenbezogene Daten dürfen nur noch bei einer Berechtigung verarbeitet werden.
Somit wird es am 25. Mai 2018 Ernst, denn dann tritt automatisch die neue EU-weite Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Alle Betreiber einer Homepage und Nutzer von Google Analytics müssen reagieren. Kanzlei Jackwerth führt aus, worauf es ankommt.
DIE DSGVO IST EUROPARECHT UND LÖST DAS BDSG IN DEUTSCHLAND AM 25.5.2018 AB.
Die DSGVO vereinheitlich das Datenschutzrecht in der EU.
Die Verordnung will die Rechte von Personen zu stärken, deren Daten im Internet gesammelt werden, etwa weil sie eine Seite aufrufen.
Jeder hat das Recht zu wissen, dass über ihn Daten erhoben werden,
er hat ein Anrecht darauf zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden und er hat einen Anspruch darauf, dass unrichtige Daten unmittelbar korrigiert werden und nur im Rahmen des Notwendigen verarbeitet werden.
Er kann zudem der Speicherung widersprechen und die Löschung erwirken.
Durch personenbezogene Daten ist eine Person direkt oder indirekt identifizierbar. Daher gelten der Name, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum oder die Telefonnummer zu den personenbezogenen Daten.
IP-ADRESSE
In Deutschland zählt weiter die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten, auch wenn diese Einschätzung stark umstritten ist.
Was bedeutet die DSGVO nun konkret für Sie?
Lesen Sie weiter die PDF, auch zum bequemen Ausdrucken für Sie: