Immer wieder ein Thema ist die Weiterleitung von Spenden ins Ausland, die von gemeinnützigen Stiftungen oder Vereinen im Inland zur Verwirklichung ihrer Zwecke gesammelt wurden. Gemeinnützige Zwecke sind hier z.B. die chirurgische Behandlung von Gaumenspalten oder Brandopfern in 3. Weltländern. Die Finanzverwaltung überprüft diese Mittelverwendung und stellt dabei sehr hohe Anforderungen an den Nachweis, dass diese Mittel im Ausland tatsächlich satzungsgemäß verwendet werden. 

Worum geht es hier?

Um Spenden an ausländische Körperschaften weiterzuleiten, muss diese Körperschaft eine Satzung haben, die den Mindestanforderungen unserer deutschen Vorgaben entspricht und deren Satzungszwecke mit den steuerbegünstigten Zwecken der deutschen Abgabenordnung vergleichbar sind.

Wenn Sie spenden an ausländische Organisationen weiterleiten, sind vorab grundlegende Fragen zu klären: Deckt Ihre deutsche Satzung die Weitergabe von Geldern auch ins Ausland? Kann gegenüber dem Finanzamt in Deutschland nachgewiesen werden, dass diese Spendengelder im Ausland auch gemäß der Satzungsvorgaben verwendet werden? Erfüllt also der Spendenempfänger im Ausland unsere strengen deutschen Gemeinnützigkeitsvorschriften?

Was sollten Sie als gemeinnützige Organisation nachhalten?

Sammeln Sie alle Unterlagen über die gemeinnützigen Projekte, die die ausländische Organisation pro Jahr unternimmt, z.B. 4 Operationsaufenthalte in Äthiopien oder Burkina Faso mit 160 Operationen, z.B. Gaumenspalten bei Kindern, Brandopfer- oder Augenoperationen oder Hilfe bei Kinderlähmung.

Sie müssen dem Finanzamt Jahresabschluss und Mittelverwendungsnachweise vorlegen. Hier legen Sie alle Kopien abgeschlossener Verträge zur Mittelverwendung zu konkreten Projekten in 3. Weltländern vor, die Satzung der ausländischen Organisation und deren Jahresabschlüsse, alle Belege über Überweisungen ins Ausland sowie bestenfalls auch Bestätigungen des Empfängers im Ausland über den Erhalt dieser Mittel, weiter legen Sie Tätigkeitsberichte der im Ausland erfolgten Projekte und alle Presseveröffentlichungen oder auch Flyer bei.