Vereinsauflösung - wichtige Checkliste
Vorabfrage: Gibt es Gründe für eine Auflösung, die keine andere Lösung zulassen?
- Mitgliederschwund? Überalterung?
- Keine finanziellen Ressourcen/ Insolvenz zuvorkommen.
- Zweck erreicht
- Führungslos, da sich keine Person für das Amt des Vorstands findet?
- Der Verein kann wirkungsvoller mit anderem Verein kooperieren und will sich diesem anschließen.
Schritte einer Vereinsauflösung:
- Abspaltung von Vereinsteilen vorab möglich?
- Regelungen für den Fall der Vereinsauflösung in Satzung kontrollieren. Eventuell ist vorab eine Satzungsänderung noch notwendig: wenn der Anfallsberechtigte für das Restvermögen oder die erforderliche Stimmenmehrheit für den Auflösungsbeschluss geändert werden sollen. Alle anderen erforderlichen Beschlüsse können auch in der Mitgliederversammlung über die Auflösung gefasst werden. Eine solche Satzungsänderung müsste noch im Vereinsregister vorab eingetragen worden sein.
- Erstellung eines Abschlussberichtes, Kassenberichtes, Inventurliste und Kassenprüfung durchführen. Der Kassenwart macht Aufstellung über Außenstände und Forderungen möglicher Gläubiger.
- Einberufung der Mitgliederversammlung zur Auflösung im Rahmen der Satzungsvorgaben, meist außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig.
- Mitgliederversammlung: Erläuterung des Versammlungszwecks: Auflösung des Vereins, Verlesen des Rechenschaftsberichtes und des Kassenberichtes sowie des Kassenprüfberichts sowie eines Inventurberichts über den Bestand an Geräten und Materialien.
- Mögliche Entlastung des Vorstands.
- Beschluss über die Auflösung mit entsprechenden Mehrheiten laut Satzung, Stichpunkt der Auflösung nicht vergessen: 31.12. eines Jahres z.B. Meist eine Dreiviertelmehrheit notwendig.
- Wahl der Liquidatoren. Ohne besondere Wahl sind die Vorstandsmitglieder Liquidatoren.
- Anfallklausel in der Satzung: Beschlußfassung, wer den Überschuß nach Ablauf des Liquidationsjahres erhalten soll.
- Anmeldung der Auflösung und Bekanntgabe der Liquidatoren beim Amtsgericht mit notarieller Beglaubigung.
- Öffentliche Bekanntmachung der Auflösung im Amtsblatt.
- Informationen an: Finanzamt, Fachverband, Bank, Versicherung, Vermieter.
- Ab Liquidation: Information der bekannten Gläubiger über die Auflösung und Aufforderung, ihre Ansprüche zu stellen.
- Durchführung der Liquidation Befriedigung der Gläubiger und Verkauf des noch vorhandenen Anlagevermögens (Immobilien, Büromöbel, Materialien).
- Während des Sperrjahres der Liquidation werden nur noch Geschäfte abgewickelt.
16. Das restliche Vereinsvermögen wird dem Anfallsberechtigten laut Satzung übergeben.
17. Löschung des Vereinskontos, Löschung des Vereins im Register, Liquidation beendet.
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