Wann ist eine Stiftung neben einem (Förder-)Verein sinnvoll?

Eine Stiftung kann einen Förderverein errichten oder aber ein Verein errichtet eine Stiftung zur Vermögensstockeinwerbung: Hintergrund ist, dass eine Stiftung dauerhaft Vermögen ansammelt und nur die Erträgnisse aus diesem Vermögensstock werden jährlich für die gemeinnützige Zweckverwirklichung verbraucht. Und wenn eine Stiftung einen Förderverein einrichtet, so gewinnt sie in Form der Mitglieder Unterstützer, die die Stiftung nicht nur monetär, sondern als Botschafter unterstützen und die Idee weitertragen. Das kann zahlreiche Vorteile bringen!

Der Förderverein wiederum beschafft Mittel für eine andere Körperschaft, hier die Stiftung. Der Verein verwirklicht hierbei den gemeinnützigen Zweck nicht selber, sondern stellt nur die Mittel der Stiftung zur Verfügung, damit diese die Zwecke dann umsetzt.

Der Förderverein kann neben der Beschaffung von Mitteln für die Stiftung, diese bei der Umsetzung konkreter Projekte durch Leistungen unterstützen und auch alleine eigene Projekte betreiben.

Weiter kann eine Stiftung den Vermögensstock erhöhen, indem sie Zustiftungen einwirbt, insbesondere durch Erbschaften.

Der Verein wird vom steuerlichen Gebot der zeitnahen Mittelverwendung beherrscht, während eine Stiftung darauf abzielt, den Vermögensstamm dauerhaft zu erhalten und durch Zustiftungen zu vermehren.

Hierdurch wird die Verwirklichung des Satzungszwecks von Verein und Stiftung langfristig sichergestellt, da man beim Anwachsen des Stiftungsvermögens unabhängiger von Spenden wird, die immer wieder neu mühsam akquiriert werden müssen. Gerade in der heutigen Zeit des Internets sind Spender nicht mehr nur einem Thema, zum Beispiel dem Tierschutz verschrieben, sondern springen zu verschiedenen Projekten/Vereinszwecken, die im Internet oder auf Crowd-Funding-Plattformen angepriesen werden, Hin und Her.

Die Stiftung gehört sich selbst, die Dauerhaftigkeit ist manifestiert in der Satzung. Der Vorstand wird erstmalig eingesetzt und danach wird er gemäß der Satzungsvorgaben besetzt, wobei auch vorgegeben sein kann, dass der Vorstand sich seine Nachfolger selber sucht. Dadurch agiert eine Stiftung auf Dauer vollkommen unabhängig und sichert so nachhaltig den in der Satzung festgelegten und nicht veränderbaren Stiftungszweck.

Da Stiftungen einen guten Ruf haben, sind so einfacher Spender und Zustifter zu generieren. Bürgerstiftungen arbeiten auch mit weiteren Gremien neben dem Vorstand und dem Beirat. Diese Stifterversammlung eröffnet allen größeren Spendern eine beratende Mitwirkung in diesem Gremium, das kann die Spendenbereitschaft noch weiter erhöhen.

Ein Verein kann eine Stiftung errichten, eine Stiftung kann auch einen Verein errichten. Wichtig ist aber, dass die Satzungszwecke beider Organisationen sich entsprechen, insbesondere die Satzungszwecke sind hiermit gemeint.

Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, wie Gelder des Vereins für die Anstiftung in die Stiftung eingebracht werden können, damit das Gebot der oben erwähnten zeitnahen Mittelverwendung nicht umgangen wird.

Wichtig ist weiter, dass Posten im Verein und in der Stiftung nicht wechselweise mit den gleichen Personen besetzt werden.