Kann im Vorstand auch ein angestellter Mitarbeiter eingebunden sein?

Das muss die Satzung regeln.
In der Satzung muss aufgeführt sein, dass Vorstandsämter auch "hauptamtlich" ausgeübt werden dürfen, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.

Meist geht es hierbei aber um die Fälle, in denen ein geschäftsführender Vorstand auch ein Gehalt bezieht. Soweit der zu schließende Anstellungsvertrag in der Satzung aufgeführt ist, ist dem nichts entgegenzusetzen.