Wann sind übergeordnete Landesverbände sinnvoll?

Das Stiftungs- und Vereinsrecht umfasst viele Facetten.

Zum einen geht es um die Errichtung einer (gemeinnützigen) Organisation, aber auch um Satzungsänderungen.

Weiter müssen Geschäftsordnungen aufgesetzt werden, es müssen Projekte und Anträge erarbeitet werden, Projekte sind juristisch oder per Mediation zu begleiten, es müssen Jahresberichte vorbereitet werden, zuletzt müssen die Spendenquittungen korrekt sein, sonst droht Entzug der Gemeinnützigkeit.

Neben Stiftungen und Vereinen können Landes-/Bundesverbände oder gemeinnützige GmbHs aufgesetzt werden.

Auch Treuhandstiftungen oder so genannte nicht rechtsfähige Vereine sind als Sonderformen mögliche Konstrukte.