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Unternehmertestament folgt dem Gesellschaftsvertrag

Gerade als Unternehmer ist es wichtig, frühzeitig über eine Nachfolgeregelung nachzudenken. Hierbei ist ein Spagat, einmal die Absicherung der Familie, zum anderen die Sicherung des Fortbestandes der Unternehmung, notwendig.

Insbesondere muss über einen potenziellen Nachfolger für die Unternehmung nachgedacht werden. Wenn eins der Kinder als Nachfolger in Betracht kommt, müssen mit dem Ehepartner und den anderen Kindern ein Ehevertrag und Pflichtteilsverzichtsverträge geschlossen werden. Dazu gehören auch Abfindungen durch vorweggenommene Erbfolge. Erst dann wird die Erstellung eines Testaments relevant.

Wichtig sind bei diesen Überlegungen die korrekte Unternehmensbewertung durch einen Sachverständigen und die Überprüfung der erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Belastungen durch einen Steuerberater, um eine maßgeschneiderte Lösung herbeiführen zu können. Bezüglich der Unternehmung muss dann die Wahl einer möglichen Unternehmensform sowie die stufenweise Beteiligung eines Nachfolgers vertraglich geregelt werden.

 

Unternehmensnachfolge


Im weiten Feld der Unternehmensnachfolge findet die Kanzlei Jackwerth unter Zuhilfenahme kompetenter Sachverständiger und Steuerberater für Sie die sinnvollste Nachfolgeregelung.